Finanzierung - Ihr Ratgeber zu Finanzierungen

Baufinanzierung

Finanzierung von Immobilien
Eine eigene Immobilie hat für viele Kapitalanleger noch immer den höchsten Sicherheitscharakter. Zumal in wirtschaftlich unsicheren Zeiten die Immobilie vergleichsweise wenig an Wert verliert und je nach Lage sogar noch ansteigt. Oftmals ist bei Investoren aber das erforderliche Eigenkapital nicht oder nur teilweise vorhanden. Durch entsprechende Immobilienfinanzierung sollte dies aber kein Hindernis auf dem Weg zum Eigenheim sein.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Immobilienkredit aufzunehmen. Der klassische Weg der Baufinanzierung ist nach wie vor über einen Bausparvertrag. Hierbei wird bereits in jungen Jahren in den Bausparvertrag immer wieder ein Kapitalbetrag einbezahlt, der sich über eine gewisse Laufzeit anspart. Ab Erreichen einer bestimmten Summe kann das Bauspardarlehen beantragt werden. Über den Bausparvertrag sichert man sich langfristig so einen günstigeren Zinssatz für das Darlehen, denn über viele Jahre kann dieser sich je nach wirtschaftlicher Lage nach oben verändern. Es ist lange nicht mehr so, dass ein Bausparvertrag lediglich für die Baufinanzierung verwendet werden kann. Auch dem Kauf einer bereits fertiggestellten Immobilie, ob Haus oder Eigentumswohnung, steht nichts im Wege.

Der klassische und weit häufigste Fall der Immobilienfinanzierung erfolgt über eine Finanzierungsgrundschuld. Dabei wird bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages vom Verkäufer eine Vollmacht zur Immobilienfinanzierung erteilt, wodurch der Käufer berechtigt ist, das Kaufobjekt bereits bevor er Eigentümer geworden ist mit einer Grundschuld zugunsten einer beliebigen Gläubigerin zu belasten. Die Gläubigerin zahlt den Immobilienkredit bei Fälligkeit des Kaufpreises zunächst nur in Höhe des vollständigen Kaufpreisbetrages an den Verkäufer aus. Somit ist sichergestellt, dass der Kaufpreis ohne ungesicherte Vorleistungen des Verkäufers tatsächlich bezahlt wird. Erst der dannach verbleibende Rest vom Immobilienkredit fließt an den Käufer und kann von diesem weiter verwendet werden.

Einen Sonderfall stellen Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung durch öffentliche Mittel dar. Zugehörige bestimmter Personengruppen, meist Familien unter einer bestimmten Einkommensgrenze, haben die Möglichkeit, durch Bewilligung der Stadt bzw. des Landes öffentliche Mittel zur Baufinanzierung zu erhalten. Öffentliche Mittel haben einen weitaus günstigeren Zinssatz für den Immobilienkredit, manchmal, je nach Institution, wird eine Verzinsung sogar ausgesetzt. Beachtet werden muss hierbei nur, dass der Immobilienkredit durch öffentliche Mittel erst ausgezahlt wird, wenn der Käufer bereits Eigentümer und die Sicherheit im Grundbuch eingetragen ist. Dass heißt, dass zur Zahlung des Kaufpreises, ohne die der Käufer gar nicht Eigentümer wird, eine Zwischenfinanzierung über eine andere Gläubigerin erfolgen muss. Die Grundschuld der zwischenfinanzierenden Gläubigerin wird nach Eigentumswechsel von der öffentlichen Stelle abgelöst.

Welche der Finanzierungsmöglichkeiten gewählt wird, hängt letztendlich immer von den persönlichen Einkommens- und Lebensverhältnissen ab. Abzuraten ist in den meisten Fällen von einer unüberlegten Vollfinanzierung, da in diesem Falle die Gefahr, die Immobilie zu verlieren, sobald sich persönliche Lebensumstände ändern, ab größten und Zins- und Tilgungslasten wegen mangelnder weiterer Sicherheiten am höchsten sind.